Ordnungsvorschriften im Camp
Die Ordnungsvorschriften im Camp werden zum Schutz der Interessen aller Gäste im Camp gemacht. Mit dieser Verordnung werden die Pflichten des Benehmens des Campgastes bei der Benutzung der Dienstleistung der Unterkunft im Camp, sowie auch die Art der Nutzung der Anlage und Ausstattung im Camp vorgeschrieben.
ANMELDUNG UND ABMELDUNG
- Bei der Ankunft im Camp ist der Gast verpflichtet, sich bei der Camprezeption anzumelden. Bei der Anmeldung muss er persönliche Dokumente aller Personen, welche im Camp verweilen werden, zum Eintrag in das Gästebuch vorlegen.
- Unangemeldete Gäste, welche im Camp erwischt werden, müssen den Preis des Aufenthalts und eine Strafe anhand der Preisliste des Camps bezahlen.
- Der Gast übernimmt an der Rezeption eine Tafel mit Nummer, welche er an einem sichtbaren Ort bei der Unterkunftseinheit während des gesamten Aufenthalts im Camp aufbewahren muss, sowie einen Aufkleber, auf welchem der Tag der Anmeldung, die Personenanzahl und das Kennzeichen des Autos eingetragen sind, welcher sichtbar auf der vorderen Scheibe des Campers/Automobils angebracht sein muss, sowie einen Autopass welche den Eingang und Ausgang aus dem Camp ermöglicht . Jeder verlorene Autopass wird mit 100,00 kn berechnet.
- Rechnungen werden am Tag der Abreise oder einen Tag vorher nach Rückgabe der Tafel mit Nummer, des Aufklebers und des Autopasses beglichen. Wenn der Gast die Rechnung einen Tag vorher bezahlt, ist er verpflichtet die Tafel mit Nummer, den Aufkleber und den Autopass beim Verlassen des Camps zu übergeben.
- Der Campingplatz muss bis 13.00 Uhr freigegeben werden, ansonsten sind wir gezwungen noch einen Tag Aufenthalt zu verrechnen.
- Minderjährige Personen können im Camp in Anwesenheit der Eltern oder einer bevollmächtigten Person verweilen. Die Eltern oder bevollmächtigten Personen sind für das Benehmen des Minderjährigen verantwortlich. Minderjährige Personen haben in Begleitung das Recht des Zutritts zu den Sanitäreinheiten oder anderen Objekten innerhalb des Camps.
- Gäste, welche in unserem Appartements/Mobilhäuschen verweilen, müssen diese bis spätestens 10.00 Uhr verlassen.
NUTZUNG DES CAMPINGPLATZES
- Den Platz für das Aufstellen der Campingausrüstung und das Unterbringen des Fahrzeugs bestimmt der Posten der Camprezeption, abhängig von den verfügbaren Campparzellen und Plätzen innerhalb des Camps. Das Campen ist nur auf dem festgelegten Raum fürs Campen erlaubt.
- Der Gast wird bis zur Unterkunftseinheit von einer befugten Person der Rezeption (Begleitperson) begleitet.
- Dem Campinggast ist es nicht erlaubt, eigenmächtig den Campingplatz ohne Erlaubnis des Postens der Camprezeption zu ändern. Es wird um rationale Nutzung des Platzes gebeten, indem man auf den Platz der anderen Gäste, welche Campen, achtet.
- Vor dem Verlassen des Camps muss der Campgast den Ort wo er gecampt hat wieder herrichten und in den ursprünglichen Zustand bringen.
- Das Auto/der Camper muss auf derselben Parzelle geparkt werden, auf der Fläche, welche für das Parken gekennzeichnet ist oder nach Absprache mit einer befugten Person der Rezeption (Begleitperson).
- Die Pflicht des Besitzers eines Trailers für Gleitboote ist es, diesen auf einem dafür vorgesehenen Platz außerhalb des Camps abzustellen.
NUTZUNG DER ANLAGE UND AUSSTATTUNG
- Die Gäste des Camps können die elektrischen und kommunalen Anlagen, sowie die Ausstattung nutzen. Die Gäste des Camps müssen die Anlagen und die Ausstattung ordnungsgemäß, im Sinne der Befriedigung des Bedürfnisses für welches diese vorgesehen sind, nutzen.
- Die Verwendung von elektrischen Geräten (Herd, Kühlschrank, Klimaanlage u.ä.), welche nicht für die Nutzung beim Campen standardisiert sind, ist verboten.
- Das Waschen von Geschirr und Wäsche ist nur in dafür vorgesehenen Räumen erlaubt.
- Im Camp ist es verboten Autos und Schiffe zu waschen und Motoröle an den Fahrzeugen u.ä. zu tauschen.
- Die Waschbecken, Spülbecken, Duschen, Pissoirs und WC müssen auf ordnungsgemäße Weise, gemäß dem Zweck für welchen diese bestimmt sind, benutzt werden, indem man darauf achtet, dass es sich um Sanitäranlagen für die gemeinsame Nutzung aller Camper handelt.
- Nur autorisierte Personen im Camp (Personal) haben den richtigen Umgang von Schaltschränken und anderen Anlagen.
AUFBEWAHRUNG PERSÖNLICHER DINGE UND HAFTUNG
- Der Gast des Camps ist dazu verpflichtet, auf seinen Besitz und seine Sachen im Camp zu achten.
- Geld und persönliche Wertgegenstände können an der Rezeption des Camps, mit einer persönlichen Unterschrift, hinterlegt werden.
- Die Campleitung übernimmt keinerlei Haftung für verschwundene oder beschädigte Dinge aus dem Besitz des Campgastes, sowie für Unfälle oder Verletzungen im Camp, welche durch persönliche Unachtsamkeit des Gastes entstehen, sowie für Schäden welche durch schlechtes Wetter oder Umstände außerhalb unserer Kontrolle entstehen.
VERKEHR IM CAMP
- Motorfahrzeuge können nur für die Einfahrt ins Camp oder die Ausfahrt aus dem Camp in der erlaubten Zeit (von 6.00 bis 23.00 Uhr) benutzt werden.
- Die erlaubte Geschwindigkeit im Camp beträgt bis zu 20 km/h.
ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND RUHE
- Die Gäste des Camps sind dazu verpflichtet, die öffentliche Ordnung und Ruhe zu respektieren.
- Die Tagesruhe im Camp dauert von 14.00 bis 16.00 Uhr.
- Die Nachtruhe im Camp dauert von 23.00 bis 6.00 Uhr.
- Gäste, welche nach 23.00 Uhr ankommen, können sich auf dem Parkplatz niederlassen.
- Während der Nachtruhe (nach 23.00 Uhr) ist weder die Einfahrt, noch das Bewegen von Fahrzeugen im Camp erlaubt.
- Die Verwendung von Radio und TV Empfangsgeräten, Musikinstrumenten, das dauernde Kundgeben und Singen auf solche Weise, dass Lärm im Camp gemacht wird, ist verboten.
- Das Photographieren oder Aufnehmen anderer Gäste ohne deren Erlaubnis ist verboten.
BESITZER VON HUNDEN
- Im Camp sind Hunde erlaubt.
- Im Camp und in näherer Umgebung müssen Hunde an der Leine und unter Aufsicht des Besitzers gehalten werden.
- Das Geschäft das sie verrichten, müssen die Besitzer aufheben – reinigen.
- Das Baden von Hunden im Meer ist nur auf dem vorgesehenen Strand und auf dem dafür vorgesehenen Platz bei den Sanitäranlagen erlaubt.
UMWELTSCHUTZ UND REINHEIT IM CAMP
- Der Müll muss in Plastiksäcken gesammelt und nicht außerhalb des Containers, welcher sich an mehreren Orten im Camp befindet, liegen gelassen werden.
- Die Sanitäranlagen muss man sauber und ordentlich hinter sich lassen.
- Die Gäste des Camps sind verpflichtet, die Ordnung und Sauberkeit am Platz wo sie Campen zu erhalten.
- Sie sind verpflichtet die Bepflanzungen und das Grün im Camp zu hegen.
- Das Abreißen von Ästen oder die Beschädigung (Einschlagen von Nägeln) und das Fällen von Bäumen ist verboten.
- Das Betonieren, Umzäunen, Mauern, Aufstellen von Küchenelementen, der Aufbau von Markisen über dem Anhänger, das Verschließen von Durchgangswegen, besonders der Zugänge zur Küste und zum Meer ist verboten.
BRANDSCHUTZ
- Das Anzünden von Feuer ist wegen der Brandgefahr gesetzlich verboten.
- Das Camp ist mit einer Ausstattung und Mitteln für das Feuerlöschen ausgestattet.
- Aufgrund des Gesetzes über den Brandschutz der Republik Kroatien ist zum Schutze des Aufenthaltes der Gäste auf dem Gebiet des Camps jegliche Verwendung von Grills mit offener Flamme (Holz und Kohle) VERBOTEN und die Gäste werden auf einen bestimmten Ort verwiesen, wo derselbige mit allen Mitteln, welches das Gesetz über den Brandschutz der Republik Kroatien vorschreibt, verwendet wird.
- In Fällen wo eine objektive Gefahr für den Ausbruch eines Feuers besteht, ist jegliches Anzünden von offenem Feuer verboten.
- Es ist verboten leicht entzündbare Brennmittel, explosive Mittel u.ä. in das Camp einzubringen.
BESUCHER
- Besucher unserer Gäste können nicht ohne Erlaubnis der Rezeption auf dem Campinggebiet verweilen.
- Die Gäste müssen ihren amtlichen Ausweis vorzeigen und den Preis des Besuches bezahlen. Tagesgästen ist der Aufenthalt auf dem Gebiet des Camps bis zu einer bestimmten Zeit, anhand der Absprache mit der Camprezeption, erlaubt.
SCHIFFE
- Eigentümer von Schiffen müssen ihre Schiffe bei der Hafenzweigstelle in Nerezine oder auf Mali Lošinj anmelden.
- Bis zu 200 m Entfernung von der Küste ist das Bewegen mit Rudern oder einer Minimalgeschwindigkeit des Motors erlaubt.
Verschiedene Beschädigungen, Mängel an der Installation und der Ausstattung und jede Nichtbeachtung dieser Ordnungsregeln im Camp meldet der Campinggast dem Dienst der Camprezeption.
Der Gast verpflichtet sich, die Ordnungsregeln im Camp zu respektieren und die Verwaltung des Camps kann die Gastfreundschaft kündigen.
Für alle anderen Informationen bitten wir Sie, sich an die Camprezeption zu wenden.
Wir danken Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen einen angenehmen Urlaub in unserem Camp.
VERWALTUNG DES CAMPS

